Rechtsanwälte | Steuerberater
DR. BECKSTEIN UND KOLLEGEN

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Fach-und Generalkompetenz

Persönlicher Kontakt und exzellente Qualifikation sind für uns wichtiger als abstrakte Philosophien.

 

Seit 1976 besteht die Nürnberger Kanzlei Dr. Beckstein und Kollegen.

Von Anfang an haben wir Wert darauf gelegt, den immer komplexeren Anforderungen des Wirtschaftslebens durch permanente Fortbildung und weitreichende Spezialisierung gerecht zu werden. Um unseren Mandanten Rechts-und Steuerberatung aus einer Hand bieten zu können, erfolgte im Jahre 1999 die Fusion mit der Steuerkanzlei Pfaffenberger.

Gemeinsam sind wir in der Lage, Ihnen für alle Fragen einen kompetenten Berater zur Seite zu stellen.

So verfügt unsere Kanzlei derzeit über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Bau- und Architektenrecht, einen Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Bau- und Architektenrecht, sowie einen Fachanwalt für Familienrecht. Insbesondere die Bereiche des privaten Bau- und Architektenrechts, des Arbeitsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts stellen Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Wir legen Wert darauf, als Kanzlei das gesamte Spektrum der Rechts- und Steuerberatung abzudecken. Deshalb halten wir es im Sinne einer optimalen und um­fassenden Mandantenbetreuung für unerlässlich, dass jeder einzelne Anwalt in der Lage ist, auch Fallgestaltungen eigenständig und kompetent zu bearbeiten, die neben seinem jeweiligen Spezialgebiet liegen.

Dies erfordert neben dem persönlichen Kontakt zum Mandanten die Fähigkeit, komplexe Lebenssachverhalte zu durchdringen und problemgerecht zu bearbeiten – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines kanzleiinternen spezialisierten Kollegen.

Durch die Vernetzung einzelner Fachkompetenzen können wir so gewährleisten, den hohen Ansprüchen unserer Mandanten gerecht zu werden.


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