Gründlichkeit und Spezialisierung ohne Scheuklappen bewahren den Blick für die Zusammenhänge und damit die für eine Interessenvertretung erforderliche Flexibilität. Wir beschränken uns nicht auf bloße juristische Analyse feststehender Sachverhalte und die Rechtsanwendung hierauf, sondern suchen alternative Möglichkeiten und zeigen Perspektiven auf.
Herr Egger ist seit 1998 Rechtsanwalt in der Kanzlei DR. BECKSTEIN & KOLLEGEN und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Vortragstätigkeit
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