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Domenico Colosimo

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

„Interessengerechte Lösungen - schnell und umfassend.“ Die Europäisierung unserer Wirtschaft bestimmt mitllerweile bei einer Vielzahl unserer Mandanten das Tagesgeschäft: Die Tatsache, dass wir über unsere Fremdsprachenkenntnisse hinaus (englisch und italienisch) auch über im Ausland gesammelte Erfahrungen mit dem italienischen Recht verfügen, kann für unsere Mandanten ein unschätzbarer Wettbewerbsvorteil sein. Auch und gerade im öffentlichen Recht ist es für Mandanten unverzichtbar, einen Ansprechpartner zu haben, der – um drohenden Rechtsverlust vorzubeugen – schnell und zuverlässig handelt.

Rechtsanwalt Colosimo ist Mitglied der Kanzlei Dr. Beckstein & Kollegen seit 1998. Als Sohn italienischer Eltern ist er zweisprachig aufgewachsen. Er ist Mitglied der Dante-Alighieri-Gesellschaft Nürnberg und der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr im DAV, sowie der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung

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